Mag. Barbara Kitzmüller
Wer meint in einer Situation gäbe es nur 2 Möglichkeiten, der/die hat mindestens drei übersehen! (M. Varga v. Kibed)
 

Wird vom Gericht bestellt. 

Bietet dem Kind einen neutralen konfliktfreien Ruheraum und fungiert 

- wenn das Kind es wünscht - gegenüber den Eltern und dem Gericht als Sprachrohr. 

Kinder kommen meist wöchentlich. 

Dauer: bis zur Einigung oder dem Beschluss des Richters/der Richterin


Aufgaben als unabhängige, qualifizierte Vertrauensperson

  • unterstützt Kinder in stürmischen Zeiten für die Dauer des Gerichtverfahrens
  • das Kind über das Verfahren informieren
  • den Wünschen des Kinds im Gespräch gerecht werden
  • ausschließlich für das Kind da zu sein!


https://www.justiz.gv.at/home/service/familienrecht/kinderbeistand~25c.de.html

 
 
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